Jahreskontrollen
Nach SMOB werden jährliche Kontrollen empfohlen beziehungsweise vorgeschrieben. Bei Vorliegen der Voraussetzung werden diese von der obligatorischen Krankenkasse getragen.
Sie werden dazu aufgeboten. Die Jahreskontrolle selber beinhaltet eine ärztliche Kontrolle mit anschließender Blutentnahme. Sie werden schriftlich über die Laborbefunde orientiert.
Zusätzlich zu der ärztlichen Kontrolle inkl. Blutentnahme sind folgende Untersuchungen vorgesehen:
Röntgenkontrolle der Speiseröhre
Magenspiegelung bei der 2., 5., 10., 15. usw. Jahreskontrolle
Darmspiegelung bei der 10., 20. usw. Jahreskontrolle
Diese Untersuchungen erfolgen meist 2 oder 3 Wochen vor dem Jahreskontrolltermin.